Eigenbeitrag
Ein Pflicht-Beitrag von Dir:
0,5 %
Deines monatlichen Bruttogrundgehalts (inklusive Zulagen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Vantage Towers-Beitrag
Vantage Towers gibt das Doppelte dazu:
1 %
Deines monatlichen Bruttogrundgehalts (inklusive Zulagen) bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Zusätzliche freiwillige Beiträge
Du kannst noch mehr tun:
Monatliche Beiträge oder Einmalzahlungen einbringen – mit der Entgeltumwandlung zusätzlich vorsorgen.
Der Grundbeitrag – Dein Schlüssel zur Teilnahme
0,5 % – ein kleiner Schritt für Dich, ein großer für Deine Altersversorgung.
Heute auf einen kleinen Teil verzichten, um im Alter mehr zu haben. Wenn Du bereit bist, monatlich auf 0,5 % Deines Bruttogehaltes (inklusive Zulagen) zu verzichten, nimmst Du am Pensionsplan teil. Denn ohne Deinen Beitrag gibt es auch keinen Vantage Towers-Beitrag.
Vantage Towers belohnt Dein Engagement und gibt das Doppelte dazu. Der von Dir und Vantage Towers gemeinsam finanzierte Grundbeitrag fließt direkt auf Dein persönliches Versorgungskonto.
Alle Beiträge werden für Dich sicher angelegt und entwickeln sich weiter – je nach Performance der Investmentfonds. So wächst der Wert Deiner Altersversorgung bis zum Renteneintritt weiter – sogar, wenn Du Vantage Towers vorzeitig verlassen solltest. Die Beiträge, die Du und Vantage Towers eingezahlt haben, sind Dir aber in jedem Fall sicher.
Zusätzliche freiwillige Beiträge – Dein Booster in der Altersversorgung
Du kannst zusätzliche freiwillige Beiträge aus Deinem monatlichen Grundgehalt (inklusive Zulagen) oder aus Einmalzahlungen in die betriebliche Altersversorgung einbringen. Die Einzahlung ist für Dich steuerfrei und bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei. Erst bei der Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherungen an – der Steuersatz ist im Alter aber meist niedriger.
Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen
Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kannst Du noch besser vorsorgen. Welche Beiträge Du einzahlen möchtest und in welcher Höhe, bleibt ganz Dir überlassen. Und natürlich kannst Du Deine Entscheidung jederzeit ändern – eben gerade so, wie es aktuell zu Deinem Leben passt.
Zusätzliche monatliche Beiträge
Wenn Du Dich für zusätzliche monatliche Beiträge entscheidest, verzichtest Du neben Deinem Grundbeitrag auf einen weiteren Prozentsatz Deines Bruttogrundgehalts (inklusive Zulagen). Du kannst bis zu 80 % Deines monatlichen Gehalts in den Pensionsplan einzahlen.
Einmalzahlungen
Jährliche Einmalzahlungen wie z. B. Bonus, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld – vor jeder Zahlung kannst Du neu entscheiden, ob Du sie in Deine betriebliche Altersversorgung investieren möchtest.
Wichtig: Die Entscheidung muss rechtzeitig vor der Auszahlung im Portal hinterlegt werden. Die Deadlines findest Du unten. Wenn Du einen Termin verpasst hast, kannst Du Dich immer für eine monatliche Zahlung entscheiden.
Darüber hinaus kannst Du auch einmalige Leistungen in den Pensionsplan einzahlen: Zum Beispiel Deine Abfindung – für den Fall, dass Du Vantage Towers vorzeitig verlässt.
Monatliche Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Wenn Du Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze beziehst, kannst Du ebenfalls Deinen Grundbeitrag flexibel aufstocken – und dabei vom weiteren Vantage Towers-Matching profitieren.
Neben Deinem Grundbeitrag von 0,5 % unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze kannst Du bis zu 4,5 % Deiner Bezüge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze einzahlen. Und Vantage Towers legt wieder das Doppelte obendrauf.
Das heißt: Für Deine zusätzlichen monatlichen Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind bis zu 9 % von Vantage Towers drin.
Vermögenswirksame Leistungen
Mit nur einem Klick
Als Tarifmitarbeiter:in hast Du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL). Das sind tarifvertraglich geregelte Leistungen, die zum Vermögensaufbau genutzt werden sollen. Vantage Towers investiert die vL direkt in die von Dir gewählten Anlageprodukte – eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Eine Möglichkeit für Deine vL ist der Pensionsplan. Voraussetzung ist nur, dass Du schon am Pensionsplan teilnimmst und den Grundbeitrag einzahlst. Dann einfach online im Portal Deine Entscheidung zur Einzahlung der vL festlegen – mehr ist nicht zu tun! Wenn Du bereits einen bestehenden vL-Vertrag hast, kannst Du diesen in Absprache mit dem entsprechenden Kreditinstitut beenden und zum Pensionsplan wechseln.
Flexibel bleiben – selbst entscheiden
Der Pensionsplan lässt Dir viel Entscheidungsfreiheit – damit Du Deine Altersvorsorge jederzeit flexibel an Deine Bedürfnisse anpassen kannst.
Um am Pensionsplan teilzunehmen, musst Du monatlich 0,5 % Deines Bruttogehalts in Deine Altersvorsorge einzahlen. Dazu ist in Deinem Versorgungskonto die monatliche Beitragsrate zur Basisversorgung bereits auf 0,5 % voreingestellt – Du musst nichts tun! Diese Voreinstellung gilt für Eintritte ab dem 01.06.2021.
Du möchtest noch besser vorsorgen und zusätzliche freiwillige Beiträge einbringen? Deine Eigenbeiträge legst Du ebenfalls in Deinem persönlichen Versorgungskonto fest. Für jede Art von Eigenbeiträgen gibt es eine eigene Beitragszeile: Einfach Deine gewünschte Beitragshöhe eingeben – fertig!
Für die Festlegung von Beiträgen bitte die monatlichen Stichtage beachten.
Grundsätzlich gilt: Alle Entscheidungen müssen vor der Auszahlung des monatlichen Gehalts bzw. der entsprechenden Einmalzahlungen getroffen werden. Die Stichtage liegen meist in der ersten Woche eines Monats – Du kannst Deine Entscheidung aber jederzeit online im Portal festlegen. Das heißt: Wenn Du Dir zu Jahresbeginn schon sicher bist, dass Dein nächstes Weihnachtsgeld in den Pensionsplan fließen soll, kannst Du diese Entscheidung schon Monate im Voraus treffen.
Stichtage für 2025:
-
03.01.2025
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03.02.2025
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03.03.2025
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03.04.2025
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03.05.2025
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03.06.2025
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03.07.2025
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03.08.2025
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03.09.2025
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03.10.2025
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03.11.2025
-
03.12.2025
Deine Beiträge zum Pensionsplan werden aus Deinem unversteuerten Bruttogehalt finanziert – das heißt, sie reduzieren Dein Einkommen, das noch versteuert werden muss.
Bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind Deine Beiträge auch von den Sozialabgaben befreit.
Erst bei der Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an. Dein Steuersatz im Ruhestand ist allerdings meist niedriger als während des Arbeitslebens.