Einzahlen

Vantage Towers unterstützt Dich bei der Altersvorsorge: Du erhältst einen monatlichen Grundbeitrag, der sich nach Deinem Einkommen richtet – einfach so! 

Aber damit nicht genug: In den Pensionsplan kannst Du neben diesem Grundbeitrag weitere Beiträge einzahlen – ob eine Einmalzahlung oder Beiträge aus Deinem monatlichen Grundgehalt, Du entscheidest. Damit bieten wir Dir ein flexibles System zur Altersvorsorge – ganz nach Deinen Bedürfnissen.

Grundbeitrag von Vantage Towers

Die Formel:

3 %+16 %

3 % Deines monatlichen Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze und 16 % oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Zusätzliche freiwillige Beiträge

Du kannst noch mehr tun:

Monatliche Beiträge oder Einmalzahlungen einbringen – mit der Entgeltumwandlung zusätzlich vorsorgen.

Der Grundbeitrag – von uns für Dich

Du kannst noch mehr tun:

Pro Monat zahlt Vantage Towers 3 % Deines monatlichen Bruttogrundgehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Deine Altersversorgung ein. Für Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze fließen 16 % auf Dein Versorgungskonto — finanziert von Vantage Towers.

Zusätzliche freiwillige Beiträge – Dein Booster in der Altersversorgung

Du kannst zusätzliche freiwillige Beiträge aus Deinem monatlichen Grundgehalt oder aus Einmalzahlungen in die betriebliche Altersversorgung einbringen. Die Einzahlung ist für Dich steuerfrei und bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei. Erst bei der Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherungen an – der Steuersatz ist im Alter aber meist niedriger.

Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen

Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kannst Du noch besser vorsorgen. Welche Beiträge Du einzahlen möchtest und in welcher Höhe, bleibt ganz Dir überlassen. Und natürlich kannst Du Deine Entscheidung jederzeit ändern – eben gerade so, wie es aktuell zu Deinem Leben passt.

Zusätzliche monatliche Beiträge

Wenn Du Dich für zusätzliche monatliche Beiträge entscheidest, verzichtest Du auf einen bestimmten Prozentsatz Deines Bruttogrundgehalts. Du kannst bis zu 80 % Deines monatlichen Gehalts in den Pensionsplan einzahlen.

Einmalzahlungen

Jährliche Einmalleistungen wie z.B. Dein Bonus – vor jeder Zahlung kannst Du neu entscheiden, ob Du sie in Deine betriebliche Altersversorgung investieren möchtest.

Wichtig: Die Entscheidung muss rechtzeitig vor der Auszahlung im Portal hinterlegt werden. Die Deadlines findest Du unten. Wenn Du einen Termin verpasst hast, kannst Du Dich immer für eine monatliche Zahlung entscheiden.

Darüber hinaus kannst Du auch einmalige Leistungen in den Pensionsplan einzahlen: Zum Beispiel Deine Abfindung – für den Fall, dass Du Vantage Towers vorzeitig verlässt.

Erlöse aus den Vantage Towers LTI Programmen können aus steuerlichen Gründen nicht in den Pensionsplan eingezahlt werden.

Flexibel bleiben – selbst entscheiden

Der Pensionsplan lässt Dir viel Entscheidungsfreiheit – damit Du Deine Altersvorsorge jederzeit flexibel an Deine Bedürfnisse anpassen kannst.

Eigene Beiträge einzahlen – so geht‘s

Den Grundbeitrag von Vantage Towers erhältst Du ganz automatisch – dafür musst Du nichts tun.

Du möchtest noch besser vorsorgen und zusätzliche freiwillige Beiträge einbringen? Deine Eigenbeiträge legst Du ebenfalls in Deinem persönlichen Versorgungskonto fest. Für jede Art von Eigenbeiträgen gibt es eine eigene Beitragszeile: Einfach Deine gewünschte Beitragshöhe eingeben – fertig!

Wichtige Fristen

Für die Festlegung von Beiträgen bitte die monatlichen Stichtage beachten.

Grundsätzlich gilt: Alle Entscheidungen müssen vor der Auszahlung des monatlichen Gehalts bzw. der entsprechenden Einmalzahlungen getroffen werden. Die Stichtage liegen meist in der ersten Woche eines Monats – Du kannst Deine Entscheidung aber jederzeit online im Portal festlegen. Das heißt: Wenn Du Dir zu Jahresbeginn schon sicher bist, dass Dein nächster Bonus in den Pensionsplan fließen soll, kannst Du diese Entscheidung schon Monate im Voraus treffen.

Stichtage für 2025:

  • 03.01.2025

  • 03.02.2025

  • 03.03.2025

  • 03.04.2025

  • 03.05.2025

  • 03.06.2025

  • 03.07.2025

  • 03.08.2025

  • 03.09.2025

  • 03.10.2025

  • 03.11.2025

  • 03.12.2025

Rund um die Einzahlung – Steuern und Sozialversicherung

Deine Beiträge zum Pensionsplan werden aus Deinem unversteuerten Bruttogehalt finanziert – das heißt, sie reduzieren Dein Einkommen, das noch versteuert werden muss.

Bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind Deine Beiträge auch von den Sozialabgaben befreit.

Erst bei der Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an. Dein Steuersatz im Ruhestand ist allerdings meist niedriger als während des Arbeitslebens.